Ich darf selbst bestimmen:
Wo möchte ich eine Ausbildung machen?
Wo möchte ich arbeiten?
Der Staat darf mir das nicht vorschreiben.
Andere Menschen dürfen mir das auch nicht vorschreiben.
Aber: Ich habe kein Recht auf einen Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber darf selbst bestimmen, wer für ihn arbeitet.
Dieses Recht gilt nur für deutsche Bürger und Bürgerinnen.
Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.
Wir finden Informationen in Leichter Sprache wichtig.
Auch in den Sozialen Medien.
Hier finden Sie die KEB Hessen in den Sozialen Medien: