Ich habe ein Recht auf meinen privaten Bereich.
Ich bestimme selbst:
Niemand darf gegen meinen Willen in meine Wohnung kommen.
Auch die Polizei darf nicht einfach in meine Wohnung kommen.
Auch die Polizei muss fragen.
Manchmal muss die Polizei nach Straftaten eine Wohnung durchsuchen.
Dann braucht sie einen Durchsuchungs-Beschluss.
Ein Richter oder eine Richterin kann diesen Beschluss schreiben.
Mit dem Beschluss darf die Polizei auch gegen meinen Willen in meine Wohnung.
Niemand darf mich in meiner Wohnung belauschen.
Lauschen heißt: Heimlich mithören, was ich sage.
Wir finden Informationen in Leichter Sprache wichtig.
Auch in den Sozialen Medien.
Hier finden Sie die KEB Hessen in den Sozialen Medien: