Artikel 14: Meine Sachen gehören mir. Ich darf Sachen erben.

Artikel 14 im deutschen Grundgesetz

Ein Sparschwein
Ich darf Sachen besitzen.
Ich darf Sachen erben.


Ich darf Eigentum haben.

Das heißt: Ich darf Sachen besitzen.

Zum Beispiel:

  • Kleidung
  • Handy
  • Geld
  • Haus


Ich darf auch Sachen erben.

Zum Beispiel:

Ein Onkel von mir stirbt.

Er hat in seinem Testament geschrieben:

Ich soll sein Auto erben.

Dann bekomme ich das Auto.


Im Grundgesetz steht auch:

Eigentum soll für alle gut sein.

Wenn ich Dinge besitze, soll das auch für andere Menschen gut sein.


Der Staat kann mir ausnahmsweise Eigentum wegnehmen.

Das geht nur, wenn es für sehr viele Menschen sehr wichtig ist.

Zum Beispiel:

Die Stadt will eine Straße bauen.

Die Straße ist sehr wichtig für die Menschen in der Stadt.

Dann kann die Stadt dafür mein Grundstück verlangen.

Aber die Stadt muss für mein Grundstück bezahlen.

Oder die Stadt gibt mir dafür ein anderes Grundstück.



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