Der Staat darf mir meine Staats-Angehörigkeit nicht wegnehmen.
Das heißt:
Ich habe einen deutschen Personalausweis.
Dann bin ich deutscher Staats-Bürger oder Staats-Bürgerin.
Der deutsche Staat darf das nicht ändern.
Außer, wenn ich das freiwillig ändern will.
Ich habe einen deutschen Personalausweis.
Also bin ich deutscher Staats-Bürger oder Staats-Bürgerin.
Dann darf der deutsche Staat mich nicht an andere Länder ausliefern.
Es gibt aber Ausnahmen.
Ein Beispiel:
Ich habe Brasilien ein Verbrechen begangen.
Ich bin zurück in Deutschland.
Dann darf Deutschland mich nicht nach Brasilien ausliefern.
Die Ausnahmen sind: