Artikel 16: Ich bleibe deutsch. Der deutsche Staat passt auf mich auf.

Artikel 16 im deutschen Grundgesetz

Ein deutscher Personalausweis
Ich habe ein Recht auf meine deutsche Staats-Angehörigkeit.


Der Staat darf mir meine Staats-Angehörigkeit nicht wegnehmen.

Das heißt:

Ich habe einen deutschen Personalausweis.

Dann bin ich deutscher Staats-Bürger oder Staats-Bürgerin.

Der deutsche Staat darf das nicht ändern.

Außer, wenn ich das freiwillig ändern will.


Deutschland darf mich nicht an andere Länder ausliefern.



Ich habe einen deutschen Personalausweis.

Also bin ich deutscher Staats-Bürger oder Staats-Bürgerin.

Dann darf der deutsche Staat mich nicht an andere Länder ausliefern.

Es gibt aber Ausnahmen.


Ein Beispiel:

Ich habe Brasilien ein Verbrechen begangen.

Ich bin zurück in Deutschland.

Dann darf Deutschland mich nicht nach Brasilien ausliefern.


Die Ausnahmen sind:

  • Mit einem Gesetz ist die Auslieferung an einen EU-Staat möglich.
  • Die Auslieferung an einen internationalen Gerichtshof ist möglich.

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