Artikel 19: Der Staat darf die Grundrechte nur wenig verändern.

Artikel 19 im deutschen Grundgesetz

Ein Gesetz-Buch: Ein dickes rotes Buch mit einem Paragraphen-Zeichen darauf
Die Grundrechte sind allgemein gültig.


Der Staat darf Grundrechte nur wenig verändern.


Manchmal kann ein Gesetz ein Grundrecht einschränken.

Das gilt dann für alle Menschen.


Die meisten Grundrechte gelten auch für deutsche Organisationen.

Zum Beispiel:

  • Firmen
  • Vereine


Vielleicht verletzt der Staat meine Rechte.

Dann kann ich dagegen vor Gericht klagen.



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