Der Staat schützt Ehe und Familie:
Ich darf selbst entscheiden:
Ich entscheide selbst:
Im Grundgesetz steht:
Der Staat schützt die Ehe zwischen 2 Menschen.
Also können zum Beispiel auch 2 Frauen heiraten.
Oder 2 Männer.
Der Staat darf Kinder nicht von ihrer Familie trennen.
Es gibt seltene Ausnahmen.
Bei den Ausnahmen geht es immer darum:
Den Kindern soll es gut gehen.
Jede Mutter verdient besonderen Schutz.
Zum Beispiel:
Eine Mutter darf einige Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten.
Ein Arbeit-Geber darf einer schwangeren Frau nicht kündigen.
Manche Eltern sind verheiratet.
Manche Eltern sind nicht verheiratet.
Für die Rechte von den Kindern ist das egal.
Alle Kinder haben die gleichen Rechte.